Bewertung
Die Bewertung einer Immobilie als dritter Schwerpunkt in unserem Unternehmen greift auf unsere Qualifikationen als Sachverständige zurück. Das heißt, die Ermittlung von Verkehrswerten und Mietwerten von bebauten und unbebauten Grundstücken wird unabhängigen, marktgerechten sowie neutralen Wertgutachten nach der Wertermittlungsverordnung und den Wertermittlungsrichtlinien von 2006 dokumentiert. So entstehen Verkehrswertgutachten, Mietwertgutachten, |
Schiedsgutachten und Gutachten über Erbbaurechte, Wohnrechte oder Nießbrauchrechte.
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